Wahl zur Vertreterversammlung 2023

Jede Stimme zählt!

Bei einer Genossenschaft mit mehr als 1.500 Mitgliedern tritt gemäß Genossenschaftsgesetz an die Stelle der Mitgliederversammlung die sogenannte Vertreterversammlung. Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung richtet sich dabei nach der Größe der Genossenschaft und ist in der Satzung der BSG-Allgäu geregelt. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind beispielhaft die jährliche Feststellung des Jahresabschlusses, Beschluss der Ergebnisverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Vertreterversammlung ist von den Mitgliedern der Genossenschaft laut Satzung alle vier Jahre in Form einer Listenwahl neu zu wählen. Nachdem dies im Mai 2019 zuletzt erfolgt ist, findet in diesem Jahr wieder turnusgemäß eine Wahl statt.

Der Termin hierfür ist Mittwoch, 19. April 2023 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Verwaltungsräumen der BSG-Allgäu. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Genossenschaft, die zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung am 21.01.2023 zugelassen waren. Für diejenigen Mitglieder, welchen eine persönliche Ausübung ihres Stimmrechts nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer schriftlichen Stimmvollmacht. Mitglieder können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, volljährige Kinder oder andere Mitglieder der Genossenschaft bevollmächtigen. Ein Bevollmächtigter kann jedoch höchstens zwei Mitglieder vertreten. Ein entsprechendes Vollmachtsformular kann im Verwaltungsgebäude der Genossenschaft abgeholt oder hier heruntergeladen werden.

Wir freuen uns über jede Stimme – machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch.

Die öffentliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung erfolgt am 21.01.2023.