FAQ

Wie kann ich mich für eine Mietwohnung bei der BSG-Allgäu bewerben?

Um eine Mietwohnung bei der BSG-Allgäu zu erhalten ist es erforderlich, sich in unserer Geschäftsstelle bzw. über den Vormerkbogen vormerken zu lassen. Sobald eine entsprechende Wohnung frei wird, werden Sie automatisch von unserer Vermietungsabteilung informiert. Die Wohnungsvormerkung läuft für ein Jahr und die Daten werden automatisch nach Ablauf dieser Frist gelöscht.

Aktuell kann es aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum leider zu langen Wartezeiten kommen; wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der wenigen Wohnungswechsel leider nur sehr wenige frei werdende Wohnungsangebote unterbreiten können.

Warum muss man bei der Anmietung einer Mietwohnung Genossenschaftsanteile zeichnen?

Bei Anmietung einer genossenschaftlichen Mietwohnung ist es erforderlich, Genossenschaftsanteile bei der BSG-Allgäu zu zeichnen. Die Höhe der Genossenschaftsanteile richtet sich nach der Anzahl der Zimmer der anzumietenden Wohnung (1 Zimmer-Wohnung – € 1.200,00 / 2 Zimmer-Wohnung – € 1.500,00 / 3-4 Zimmer-Wohnung – € 1.800,00). Die Genossenschaftsanteile können nur im Zusammenhang mit der Kündigung der Wohnung gekündigt werden. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich zusätzlich eine Kaution für die Wohnung zu hinterlegen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Bei einer öffentlich geförderten Wohnung ist es notwendig bei Anmietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen. Der Wohnberechtigungsschein wird von der zuständigen Stadtverwaltung oder vom Landratsamt (Wohnungsstelle) ausgestellt. Ob ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) besteht, hängt vom monatlichen Einkommen sowie von der Personenanzahl ab.